Neue Fragen über "Verwendung"
Wissenswertes über "Verwendung"Dieser Artikel klärt den Begriff des Sachenrecht; zur Verwendung eines Beamten siehe Verwendung (Beamtenrecht) Verwendung ist der juristische Fachausdruck für eine Aufwendung zu Gunsten einer Sache. Im Gegensatz zum Schaden, der grob gesagt einen unfreiwilligen Vermögensverlust beschreibt, handelt es sich bei einer Verwendung um eine willentliche Vermögensaufwendung, die der Sache zugute kommt, indem sie ihrer Wiederherstellung, Erhaltung oder Verbesserung dient. Palandt/Bassenge, § 994 Rn. 2. Keine Verwendungen sind die Aufwendungen, die für den rechtsgeschäftlichen Erwerb einer Sache getätigt werden. Dieser Artikel ist Teil der freien Enzyklopädie Wikipedia. Er ist lizensiert unter den Bedingungen der Creative Commons Attribution/Share-Alike License. |
